Herr S. steht im dringenden Tatverdacht, am 18.01.2006 auf die Datei 1116916/PTN.rar.html auf der Seite rapidshare.de zum Zwecke des Herunterladens zugegriffen zu haben. Im Original handelt es sich dabei um einen Film mit kinderpornografischem Inhalt, der jedoch zuvor vom LKA BW gegen Daten ohne Kinderpornografie ausgetauscht wurde.
Angeblich wusst der Angeklagte nicht, was er da herunterlädt, da auch der Dateiname keine Auskunft über den wahren Inhalt gab. War den Beamten allerdings egal, als sie nur einge Zeit später schon bei ihm mit einem Durchsuchungbefehl vor seiner Haustüre standen und die Bude auf den Kopf gestellt haben.
Was lernen wir daraus? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und man klickt nicht auf irgendwelche Links bei denen man nicht weiss was man da runterlädt! Dies gilt natürlich nicht nur für Rapidshare.
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